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Betriebliche Altersvorsorge
Die Grundlagen
Wie der Name schon sagt: Für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommen Arbeitnehmer in einem Unternehmen in Frage. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, denn die bAV steht Ihnen grundsätzlich zu. Sie liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt.
Das kann er auf fünf verschiedene Weisen tun, die wir im Folgenden beschreiben: die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Direktzusage und die Unterstützungskasse. Als Ergänzung eines Sparplans fungieren die vermögenswirksamen Leistungen (VL).
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